Ergebnis der Bundespräsidentenwahl
Ergebnis der Bundespräsidentenwahl 2010:
Christian Wulff Joachim Gauck Lukrezia Jochimsen Frank Rennicke Erster Wahlgang 600 499 126 3 Zweiter Wahlgang 615 490 123 3 Dritter Wahlgang 625 494 - -
Ergebnis der Bundespräsidentenwahl 2010:
Christian Wulff Joachim Gauck Lukrezia Jochimsen Frank Rennicke Erster Wahlgang 600 499 126 3 Zweiter Wahlgang 615 490 123 3 Dritter Wahlgang 625 494 - -
Die Bundesregierung plant die Zerschlagung systemischer Banken:
Nach übereinstimmenden Medienberichten sieht der Entwurf des “Restrukturierungsgesetzes” vor, systemrelevante Kreditinstitute im Falle einer drohenden Pleite zu zerschlagen und wichtige Teile unter staatliche Kontrolle zu stellen.
Die Zerschlagung systemischer Banken ist richtig: Kein Unternehmen darf so groß sein, dass eine Insolvenz ausgeschlossen ist. Banken, die zu groß für eine Insolvenz sind, sind zu groß zum Existieren!
Jede Enteignung bzw. Zerschlagung ist ein schwerer Eingriff: In der Vergangenheit durften Banken fusionieren, obwohl sie dadurch zu groß für eine Insolvenz wurden. Dieser Fehler muss ausnahmsweise durch eine Zerschlagung korrigiert werden!
Die Banken sollten jedoch nicht erst im Notfall zerschlagen werden, sondern sofort: Der einzige Grund für die Zerschlagung ist das systemische Risiko der Banken. Dieses Risiko muss sofort beseitigt werden, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten!
Sehr geehrte Frau …,
die EU-Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Telekommunikationsgesellschaften, Informationen über die Verbindungen ihrer sämtlichen Kunden aufzubewahren. Obwohl sie vorgeblich Hindernisse für den gemeinsamen Binnenmarkt abbauen sollte, wurde die Richtlinie als Maßnahme zur Erleichterung der Strafverfolgung vorgeschlagen. Der Richtlinie zufolge werden Informationen darüber aufgezeichnet, wer mit wem über verschiedene elektronische Kommunikationskanäle in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten. In Verbindung mit anderen Informationen soll zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar gemacht werden.
Eine derart weitreichende Überwachung der gesamten Bevölkerung halten wir für inakzeptabel. Im Zuge einer Vorratsdatenspeicherung werden ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen, Beratungsstellen usw.) von 500 Millionen Europäern gesammelt. Damit höhlt eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten das Berufsgeheimnis aus, bringt das permanente Risiko von Datenverlusten und Datenmissbrauch mit sich und schreckt Bürger von vertraulicher Kommunikation über elektronische Kommunikationsnetze ab. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit. Sie beeinträchtigt insgesamt Funktionsbedingungen unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Wegen des Fehlens einer Kostenerstattung in den meisten Staaten sind die enormen Kosten der Vorratsdatenspeicherung von den tausenden von betroffenen Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies zieht Preiserhöhungen nach sich, führt zur Einstellung von Angeboten und belastet mittelbar auch die Verbraucher.
Untersuchungen belegen, dass bereits die ohne Vorratsspeicherung verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Eine generelle Verbindungsdatenspeicherung hat sich in vielen Staaten Europas als überflüssig, schädlich oder sogar verfassungswidrig herausgestellt, etwa in Österreich, Belgien, Deutschland, Griechenland, Rumänien und Schweden. Diese Staaten verfolgen Straftaten ebenso effektiv mit gezielten Verfahren, wie etwa das in der internationalen Cybercrime-Konvention vereinbarte Verfahren zur gezielten Sicherstellung ohnehin vorhandener Daten. Es ist nicht nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützte. Dagegen ist sicher, dass sie Millionen von Euro kostet, die Privatsphäre Unschuldiger gefährdet, vertrauliche Kommunikation behindert und den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung ebnet.
Rechtsexperten erwarten, dass der Europäische Gerichtshof im Anschluss an den Verfassungsgerichtshof Rumäniens und an die Marper-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Pflicht zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten ohne jeden Verdacht für unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta erklären wird.
Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der Berufstätigen und der Wirtschaft lehnen wir die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an Sie, einen Vorschlag zur Abschaffung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zugunsten eines Systems zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten, wie es in der Cybercrime-Konvention des Europarats vereinbart worden ist, vorzulegen. Seien Sie sich unserer Unterstützung dabei versichert.
Mit freundlichen Grüßen,
Quelle: AK Vorratsdatenspeicherung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass jeder das Recht auf Sterben hat:
Ein Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens sei nicht strafbar, entschieden die Richter am Freitag in Karlsruhe. Der BGH unterschied deutlich zwischen “der auf eine Lebensbeendigung gerichteten Tötung” und Verhaltensweisen, “die dem krankheitsbedingten Sterbenlassen mit Einwilligung des Betroffenen seinen Lauf lassen”.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist richtig: Jeder muss das Recht auf ein selbstbestimmtes und würdevolles Sterben haben!
Die Unterscheidung zwischen aktivem, illegalem Tun und passivem, legalem Unterlassen ist schlecht. Besser ist die Unterscheidung, ob eine Behandlung oder ein Behandlungsabbruch dem Willen des Patienten entspricht.
Keine Behandlung darf gegen den Willen des Patienten durchgeführt werden. Jede Behandlung, die gegen den Willen des Patienten durchgeführt wird, muss deshalb abgebrochen werden!
Die Entscheidung, ob eine Behandlung durchgeführt bzw. abgebrochen wird, sollte der Patient haben. Falls der Patient nicht ansprechbar ist, dann sollte eine mündliche oder schriftliche Patientenverfügung uneingeschränkt gelten!
Am Besten wäre jedoch, aktive und passive Sterbehilfe zu legalisieren: Jeder sollte das Recht haben, selbst über das Ende seines Lebens zu entscheiden!
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Anbieten einer Buslinie zulässig ist:
Die Deutsche Bahn muss grundsätzlich mit billigerer Bus-Konkurrenz entlang ihrer Strecken leben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstag, dass ein Fernbusverkehr, der deutlich günstiger als Bahnfahren ist, genehmigt werden kann.
Nach dem Personenbeförderungsgesetz ist eine Genehmigung zu versagen, wenn das Anbieten einer Buslinie keine “wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung” darstellt.
Das Anbieten einer Buslinie sollte jedoch keiner Genehmigung bedürfen: Jeder sollte das Recht haben, eine Buslinie frei anzubieten!
Der Markt entscheidet, ob das Anbieten einer Buslinie eine “wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung” darstellt: Falls das der Fall ist, dann wird die neue Buslinie im Wettbewerb Erfolg haben. Falls das nicht der Fall ist, dann wird die neue Buslinie im Wettbewerb keinen Erfolg haben.
Die Genehmigungspflicht des Personenbeförderungsgesetzes gehört deshalb ersatzlos abgeschafft!
Die Bundesregierung hat eine Reform der Sicherungsverwahrung beschlossen:
Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der umstrittenen Sicherungsverwahrung geeinigt. Das Kabinett beschloss Eckpunkte für ein neues Gesetz von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Die positive Nachricht ist: Die nachträgliche Sicherungsverwahrung soll abgeschafft werden. Die negative Nachricht ist: Die elektronische Fußfessel soll eingeführt werden.
Der (normale) Freiheitsentzug ist eine Strafe für begangene Straftaten; die (nachträgliche) Sicherungsverwahrung soll zukünftige Straftaten verhindern. Die (nachträgliche) Sicherungsverwahrung basiert folglich auf Annahmen und Prognosen über zukünftiges Verhalten eines Menschen, das eintreten kann, aber nicht muss!
Die elektronische Fußfessel ist eine Überwachungsmaßnahme, die sehr stark in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen eingreift. Durch die elektronischen Fußfessel können Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile erstellt werden.
Jeder Straftäter, der auf Bewährung entlassen wird, muss die Möglichkeit haben, ein normales Leben ohne Überwachung zu führen. Jeder Straftäter, der ohne Bewährung entlassen wird, muss in jedem Fall die Möglichkeit haben, ein normales Leben ohne Überwachung zu führen.
Die (nachträgliche) Sicherungsverwahrung gehört deshalb ersatzlos abgeschafft! Die elektronische Fußfessel sollte deshalb nicht eingeführt werden!
Mit dieser Verfassungsbeschwerde wollen wir die Volkszählung im Jahr 2011 „Zensus 2011“ vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Wir wollen erreichen, dass das Gesetz neu erarbeitet wird und die Volkszählung ausgesetzt werden muß. Zeigen Sie der Politik und dem Verfassungsgericht, dass auch Sie eine Volkszählung ablehnen!
Hier finden Sie weitere Informationen zur Volkszählung. Sie können auch den Volkszählungs-Folder des AK Vorratsdatenspeicherung herunterladen. Geben Sie den Flyer an Verwandte, Freunde und Bekannte weiter.
Die Verfassungsbeschwerde wird vom FoeBuD e.V. organisiert. Der FoeBuD setzt sich seit 1987 für Bürgerrechte, Datenschutz und eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter ein. Seit 2000 verleiht der FoeBuD die BigBrotherAwards. Hier gibt es Info zum FoeBuD.
Quelle: FoeBuD