Rechtsanspruch auf Pflegezeit
Bundesfamilienministerin Schröder (CDU) will einen Rechtsanspruch auf Pflegezeit einführen:
Arbeitnehmer sollen nach dem Willen von Familienministerin Kristina Schröder einen Rechtsanspruch für eine zweijährige Pflegezeit für Angehörige bekommen. Ihr Modell sieht vor, während dieser Zeit halb zu arbeiten und drei Viertel des Gehalts zu beziehen. Sobald der Arbeitnehmer dann wieder voll arbeitet, bekäme er so lange 75 Prozent des Gehalts, wie er zuvor Teilzeit gearbeitet hat.
Für jedes Unternehmen ergibt sich ein Kostenrisiko, falls der Arbeitnehmer vor dem Ausgleich des Arbeitszeitkontos kündigt oder gekündigt wird. Jeder Arbeitgeber wird dieses Kostenrisiko bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters berücksichtigen. Dadurch werden Einstellungen von neuen Mitarbeitern mit Eltern oder pflegebedürftigen Angehörigen teurer und unwahrscheinlicher!
Die Pflege eines Angehörigen ist eine persönliche Entscheidung, die sich dem Einflussbereich des Arbeitgebers entzieht. Es ist deshalb nicht die Aufgabe des Arbeitgebers, dadurch entstehende Nachteile, z.B. geringeres Einkommen, auszugleichen!
Selbstverständlich kann es freiwillige Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geben, die dem von Bundesfamilienministerin Schröder favorisierten Modell entsprächen. Einen fähigen Mitarbeiter im Unternehmen zu halten und ihn bei der Pflege seiner Angehörigen zu unterstützen, kann sich auch für ein Unternehmen auszahlen!
Durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens wäre das Existenzminimum des Arbeitnehmers gesichert. Es wäre jedem Arbeitnehmer möglich, ganz mit der Arbeit aufzuhören und sich ganz mit der Pflege zu beschäftigen!
Anstelle einen Rechtsanspruch auf Pflegezeit einzuführen, sollte ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt werden!