März, 2010

Bundesregierung beschließt Bankenabgabe

Mrz 31st, 2010

Die Bundesregierung hat die Bankenabgabe beschlossen:

Die schwarz-gelbe Koalition will alle deutschen Banken zur Kasse bitten. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch die umstrittene Bankenabgabe zur Beteiligung der Kreditwirtschaft an den Kosten künftiger Finanzkrisen.

Die Bankenabgabe soll etwa 1 Milliarde Euro pro Jahr betragen und sich am “systemischen” Risiko der Banken orientieren.

Eine Milliarde mehr oder weniger hätte bei einer weiteren Wirtschaftskrise überhaupt keine Auswirkung: Die Rettung der Hypo Real Estate hat über 100 Milliarden gekostet! Die Bankenabgabe ist ein populistisches Symbol, aber keine Lösung für das grundsätzliche Problem!

Die Rettung der Banken ist notwendig gewesen, weil diese für eine Insolvenz zu groß sind. Kein Unternehmen darf jedoch so groß sein, dass eine Insolvenz ausgeschlossen ist! Banken, die zu groß für eine Insolvenz sind, sind zu groß zum Existieren!

Anstelle die Bankenabgabe einzuführen, sollten “systemische” Banken vom Staat zerschlagen werden!

EU-Kommission für Einführung von Internetsperren

Mrz 29th, 2010

Die EU-Kommission ist für die Einführung von Internetsperren:

Die Europäische Kommission will alle EU-Staaten verpflichten, den Zugang zu kinderpornografischen Webseiten zu blockieren. Die geplanten Websperren sind Teil einer umfassenden Richtlinie zum Kinderschutz, die “mit den dunklen Ecken des Internets und den kriminellen Bildern von Kindesmissbrauch aufräumen” soll.

Nach Zensursula von der Leyen (CDU) ist es jetzt Censilia Malmström (Liberale Volkspartei), die die Einführung von Internetsperren fordert.

Studien haben jedoch gezeigt, dass etwa 90% der kinderpornografischen Websites auf amerikanischen, australischen und europäischen Servern gehostet werden. In diesen Ländern ist Kinderpornografie verboten! Deshalb sollte das Löschen der Websites meiner Meinung nach kein Problem darstellen!

Banken können Phishing-Websites durchschnittlich in etwa 4 Stunden weltweit löschen lassen; bei kinderpornografischen Websites soll das nicht möglich sein, obwohl Kinderpornografie zusätzlich weltweit geächtet ist?

Durch das Sperren der Websites sind diese weiterhin im Internet: Das Umgehen der Internetsperren dauert selbst für Anfänger nur etwa 30 Sekunden! (Das Problem wird also nicht gelöst, sondern versteckt.)

Zur Umsetzung der Internetsperren muss die (Internet-)Telekommunikation überwacht werden. Analog müsste jeder Brief, jedes Paket und jedes Telefonat auf illegale Inhalte überwacht werden. Das Brief-, Post- und Telekommunikationsgeheimnis wäre damit nicht gewährleistet!

Die Umsetzung der Internetsperren erfordert die Geheimhaltung der Sperrlisten. Die Erfahrungen aus anderen Ländern mit Internetsperren haben jedoch gezeigt, dass die Sperrlisten nicht geheim bleiben. Die Folge ist, dass die Konsumenten von Kinderpornografie eine “staatlich geprüfte Liste” mit kinderpornografischen Websites kostenlos erhalten!

Die Geheimhaltung der Sperrlisten führt zu der Frage, wer die rechtsstaatliche Kontrolle der Sperrlisten gewährleistet: Ein öffentliches Gerichtsverfahren ist ausgeschlossen; ein nicht-öffentliches Gerichtsverfahren ist nicht rechtsstaatlich!

In Deutschland sind Internetsperren verfassungswidrig: Zum einen sind sie nicht geeignet gegen Kinderpornografie! Zum anderen sind sie ein schwerer Eingriff in die Telekommunikationsfreiheit!

Auf das Bundesverfassungsgericht ist kein Verlass: Das Bundesverfassungsgericht hat die anlass- und verdachtlose Vorratsdatenspeicherung erlaubt, weil diese auf einer EU-Richtlinie basiert und die Verfassungsrichter keinen Konflikt mit der EU wollten. Das Gleiche könnte sich auch im Falle der Internetsperren ereignen!

Anstelle kinderpornografische Websites zu sperren, sollten kinderpornografische Websites gelöscht werden!

Links 22

Mrz 26th, 2010

Debatte im Bundestag zur Vorratsdatenspeicherung

Mrz 26th, 2010

Einführung der Bettensteuer

Mrz 25th, 2010

Köln hat die Einführung der Bettensteuer beschlossen:

Der Kölner Stadtrat, in dem Rot-Grün die Mehrheit hält, hatte am Dienstagabend die Einführung der Bettensteuer beschlossen. Die Einführung muss noch vom Finanz- und vom Innenministerium in Nordrhein-Westfalen genehmigt werden. Die Stadt rechnet mit jährlichen Zusatzeinnahmen von bis zu 21,5 Millionen Euro.

Es ist Zeit, das Deutsche Steuerrecht zu reformieren: Die Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Energiesteuer decken etwa 75% des Steueraufkommens des Staates. Durch eine Erhöhung dieser Steuerarten könnte die Abschaffung aller weiteren Steuerarten finanziert werden!

Bund, Länder und Gemeinden sollten eigene Hebesatzrechte haben: Der Bund, jedes Land und jede Gemeinde könnten dann selbst entscheiden, welcher Steuersatz zur Deckung der jeweiligen Ausgaben notwendig ist!

Der Staat hat das Recht, Steuern zur Finanzierung der Ausgaben zu erheben. Der Staat hat nicht das Recht, Steuern zur Lenkung der Wirtschaft oder des Verhaltens zu erheben. Im Prinzip sind deshalb weitere Steuerarten nicht notwendig!

Die Bettensteuer gehört deshalb ersatzlos abgeschafft!

Ölpreisbindung für Gaspreise rechtswidrig

Mrz 24th, 2010

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Ölpreisbindung für Gaspreise rechtswidrig ist:

Gaspreise für Privatleute dürfen nicht ausschließlich vom Ölpreis abhängen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden und damit die Rechte der Gaskunden gestärkt.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist richtig: Obwohl es keinen Grund dafür gibt, dass Gas nicht als eigenständige Ware gehandelt wird, wird der Gaspreis an den Ölpreis gekoppelt. Warum koppelt man den Gaspreis nicht an den Getreidepreis oder das Wetter?

Es ist Zeit, dass endlich ein eigenständiger Markt für Gas entsteht. Dann gäbe es auch einen echten Marktpreis für Gas. Ob der Marktpreis unter oder über dem heutigen Preis liegt, ist nicht entscheidend: Jede Ware hat einen Preis, der sich nach Angebot und Nachfrage richtet!

Die Gaspreise ohne Ölpreisbindung könnten dazu führen, dass endlich (mehr) Wettbewerb auf dem Gasmarkt entsteht!

Mitarbeiter des Verfassungsschutzes im Bundestag

Mrz 23rd, 2010

Der Verfassungsschutz Berlin hatte einen Mitarbeiter im Bundestag:

Über Jahre hinweg arbeitete der Berliner Verfassungsschutz mit dem Referenten eines SPD-Bundestagsabgeordneten zusammen. Der Spitzel hatte auch Zugang zu Geheimunterlagen aus dem Verteidigungsausschuss, berichtete die “Berliner Zeitung” am Dienstag.

Abgeordnete des Bundestages haben eine besondere Funktion: Zum einen sollen sie als Legislative die Exekutive kontrollieren. Zum anderen sollen sie als Vertrauenspersonen dem Deutschen Volk dienen.

Die Kontrollfunktion setzt die Unabhängigkeit von der Exekutive, insbesondere des Verfassungsschutzes, voraus. Das Vertrauensverhältnis setzt die Unabhängigkeit von der Exekutive, insbesondere der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Verfassungsschutzes, voraus.

Falls der Verfassungsschutz Mitarbeiter im Bundestag hat, dann ist weder die Kontrollfunktion noch das Vertrauensverhältnis gewährleistet! Auch die Tatsache, dass nicht ein Abgeordneter, sondern ein Referent eines Abgeordneten Mitarbeiter des Verfassungsschutzes war, ändert daran nichts: Jeder Referent hat Zugang zu den Informationen des Abgeordneten!

Das grundsätzliche Problem ist jedoch die Existenz des Verfassungsschutzes: Der Verfassungsschutz ist ein Geheimdienst und arbeitet “geheim” und nicht “offen”. Der Staat sollte aber offen und nicht geheim arbeiten!

Der Verfassungsschutz gehört deshalb ersatzlos abgeschafft!

Links 21

Mrz 19th, 2010

Offener Brief zum Zugangserschwerungsgesetz

Mrz 19th, 2010

Sehr geehrte Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,

der Streit um den richtigen und sinnvollen Weg zur Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern („Kinderpornografie“) im Internet beschäftigt den Bundestag seit über einem Jahr. In der Zwischenzeit stimmen alle Fraktionen des Deutschen Bundestages darin überein, dass der im Zugangserschwerungsgesetz gewählte Weg in Form von Webseiten-Blockaden ungeeignet  ist.

Kanzleramtsminister Ronald Pofalla und Innenminister Thomas de Maizière haben sich in einem Brief an den Bundespräsidenten dafür ausgesprochen, solche Blockaden nicht anzuwenden und stattdessen ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen. Ähnlich hat sich auch Familienministerin Kristina Schröder in einem SPIEGEL-Interview geäußert.

Daher wenden wir uns heute mit der Bitte an Sie, den Ankündigungen zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes schnell Taten folgen zu lassen. Wir sind uns mit Ihnen einig, dass sexueller Missbrauch mit das Schlimmste ist, was einem Kind angetan werden kann. Gerade bei einem solch emotionalen Thema ist es aber wichtig, wirksame und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Die im Zugangserschwerungsgesetz geplanten „Internet-Sperren“ helfen nicht, das Ziel zu erreichen, sie sind sogar kontraproduktiv. Sie beenden nicht das Zurschaustellen der Opfer, sie warnen die Täter vor, lassen sie unbehelligt und sind deshalb zwecklos. Darüber hinaus sind sie unnötig: „Kinderpornografie“ ist weltweit geächtet und lässt sich – anders als oft behauptet wird – im World Wide Web schnell entfernen. Daher: Missbrauchsdarstellungen müssen schnell aus dem Netz entfernt und die Täter zügig ermittelt werden.

Das gemeinsame Ziel sollte daher jetzt sein, das Zugangserschwerungsgesetz aufzuheben. In der Anlage erhalten Sie eine stichpunktartige Zusammenfassung der aus unserer Sicht wichtigsten Argumente, warum dieses Gesetz im Kampf gegen „Kinderpornografie“ im Internet ein Irrweg ist.

Quelle: AK Zensur

Erleichterung für Befristete Arbeitsverträge

Mrz 18th, 2010

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist für eine Erleichterung für Befristete Arbeitsverträge:

Im Kern geht es darum, die Befristung von Arbeitsverträgen deutlich zu erleichtern. Bislang müssen Unternehmen triftige Gründe dafür liefern, warum sie diesen oder jenen Arbeitsvertrag nur befristet abschließen wollen.

In Deutschland sind (ordentliche) Kündigungen nur aus bestimmten Gründen erlaubt. Auch Befristete Arbeitsverträge dürfen nur aus bestimmten Gründen für höchstens zwei Jahre vereinbart werden.

Bei jedem normalen Vertrag, z.B. Telefonvertrag oder Zeitschrift-Abonnement, entscheiden die Vertragspartner über die Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel ein Jahr.

Im Arbeitsrecht sollte diese Art der Verträge möglich sein: Jeder Arbeitgeber sollte grundsätzlich das Recht haben, Mitarbeiter nur für eine bestimmte Zeit einzustellen!