Die EU-Kommission ist für die Einführung von Internetsperren:
Die Europäische Kommission will alle EU-Staaten verpflichten, den Zugang zu kinderpornografischen Webseiten zu blockieren. Die geplanten Websperren sind Teil einer umfassenden Richtlinie zum Kinderschutz, die “mit den dunklen Ecken des Internets und den kriminellen Bildern von Kindesmissbrauch aufräumen” soll.
Nach Zensursula von der Leyen (CDU) ist es jetzt Censilia Malmström (Liberale Volkspartei), die die Einführung von Internetsperren fordert.
Studien haben jedoch gezeigt, dass etwa 90% der kinderpornografischen Websites auf amerikanischen, australischen und europäischen Servern gehostet werden. In diesen Ländern ist Kinderpornografie verboten! Deshalb sollte das Löschen der Websites meiner Meinung nach kein Problem darstellen!
Banken können Phishing-Websites durchschnittlich in etwa 4 Stunden weltweit löschen lassen; bei kinderpornografischen Websites soll das nicht möglich sein, obwohl Kinderpornografie zusätzlich weltweit geächtet ist?
Durch das Sperren der Websites sind diese weiterhin im Internet: Das Umgehen der Internetsperren dauert selbst für Anfänger nur etwa 30 Sekunden! (Das Problem wird also nicht gelöst, sondern versteckt.)
Zur Umsetzung der Internetsperren muss die (Internet-)Telekommunikation überwacht werden. Analog müsste jeder Brief, jedes Paket und jedes Telefonat auf illegale Inhalte überwacht werden. Das Brief-, Post- und Telekommunikationsgeheimnis wäre damit nicht gewährleistet!
Die Umsetzung der Internetsperren erfordert die Geheimhaltung der Sperrlisten. Die Erfahrungen aus anderen Ländern mit Internetsperren haben jedoch gezeigt, dass die Sperrlisten nicht geheim bleiben. Die Folge ist, dass die Konsumenten von Kinderpornografie eine “staatlich geprüfte Liste” mit kinderpornografischen Websites kostenlos erhalten!
Die Geheimhaltung der Sperrlisten führt zu der Frage, wer die rechtsstaatliche Kontrolle der Sperrlisten gewährleistet: Ein öffentliches Gerichtsverfahren ist ausgeschlossen; ein nicht-öffentliches Gerichtsverfahren ist nicht rechtsstaatlich!
In Deutschland sind Internetsperren verfassungswidrig: Zum einen sind sie nicht geeignet gegen Kinderpornografie! Zum anderen sind sie ein schwerer Eingriff in die Telekommunikationsfreiheit!
Auf das Bundesverfassungsgericht ist kein Verlass: Das Bundesverfassungsgericht hat die anlass- und verdachtlose Vorratsdatenspeicherung erlaubt, weil diese auf einer EU-Richtlinie basiert und die Verfassungsrichter keinen Konflikt mit der EU wollten. Das Gleiche könnte sich auch im Falle der Internetsperren ereignen!
Anstelle kinderpornografische Websites zu sperren, sollten kinderpornografische Websites gelöscht werden!