Februar, 2010
Kürzung der Solarförderung
Die Koalition hat sich auf eine Kürzung der Solarförderung geeinigt:
Die Förderung von Sonnenstrom wird Deutschlands Verbraucher auch künftig teuer zu stehen kommen. Erstens tritt die Förderkürzung nun erst zum 1. Juli in Kraft – drei Monate später als offiziell ursprünglich angepeilt. Zweitens ist die Förderkürzung für weite Teile der Branche deutlich geringer als es die Koalition kommuniziert.
Jede Subvention führt zu Marktverzerrungen und Nebenwirkungen: Deshalb wäre es besser, die Solarförderung ersatzlos abzuschaffen!
Auf internationaler Ebene sollte eine Obergrenze für den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid pro Jahr vereinbart werden. Daraufhin versteigert der Staat die Emissionszertifikate. Durch die entstehenden Kosten der Emissionszertifikate wird der Strompreis für Gas und Kohle teurer; der Strompreis für Kernenergie und Erneuerbare Energie bleibt konstant.
Im Gegensatz zur Solarförderung entscheidet in diesem Fall der Markt, welche Maßnahmen am effizientesten und sinnvollsten sind, z.B. Erneuerbare Energien oder Wärmedämmung. Das Ziel, höchstens eine bestimmte Menge Kohlenstoffdioxid pro Jahr zu produzieren, wird in jedem Fall erreicht!
Auf keinen Fall sollte die Solarförderung über den Strompreis bezahlt werden: Wenn der Staat unbedingt eine Subventionierung von Solarstrom haben will, dann muss diese Subvention vom Staat selbst bezahlt werden!
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Gaslieferverträge ohne Ölpreisbindung
Die Energiekonzerne Eon und Gazprom haben sich auf Gaslieferverträge ohne Ölpreisbindung geeinigt:
Die größte deutsche Ferngasgesellschaft E.ON Ruhrgas hat sich mit ihrem russischen Lieferanten Gazprom erstmals auf Gas-Lieferverträge geeinigt, die nicht mehr vollständig an den Ölpreis gekoppelt sind.
In einer freien Marktwirtschaft richtet sich der Preis nach Angebot und Nachfrage. Deshalb ist es richtig, dass der Gaspreis nicht mehr an den Ölpreis gekoppelt wird.
Die Gaslieferverträge ohne Ölpreisbindung könnten dazu führen, dass endlich (mehr) Wettbewerb im Gasmarkt entsteht!
Neues Gesetz gegen Kinderpornografie
Die Bundesregierung ist für ein neues Gesetz gegen Kinderpornografie:
Justiz-Staatssekretär Max Stadler (FDP) sagte am Donnerstag der dpa in Berlin, dass es trotz dieses Gesetzes keinen Aufbau einer Infrastruktur zur Sperrung von Seiten geben werde. Ein neues Gesetz werde zügig auf den Weg gebracht, um die Seiten zu löschen.
Das Zugangserschwerungsgesetz verpflichtet die Provider zum Aufbau einer Zensurinfrastruktur. Jedes Unternehmen muss sich an die bestehenden Gesetze halten. Also müssen die Provider eine Zensurinfrastruktur aufbauen!
Auch die Bundesregierung muss sich an die bestehenden Gesetze halten und die Sperrlisten erstellen. Da die Bundesregierung jedoch keine Sperrlisten erstellen will, hat sie nur zwei Alternativen: Entweder verabschiedet sie (schnell) ein Aufhebungsgesetz oder sie klagt gegen das Zugangserschwerungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht!
Bereits vor dem Inkrafttreten des Zugangserschwerungsgesetzes war das Löschen der kinderpornografischen Websites möglich. Weshalb ein neues Gesetz auf den Weg gebracht werden soll, um die Seiten zu löschen, kann ich deshalb nicht nachvollziehen!
Das Theater um das Zugangserschwerungsgesetz ist einem Rechtsstaat unwürdig und erinnert an eine Bananenrepublik Deutschland!
Köhler unterzeichnet Zugangserschwerungsgesetz
Bundespräsident Horst Köhler (CDU) hat das Zugangserschwerungsgesetz unterzeichnet:
Bundespräsident Horst Köhler hat heute das “Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen” unterzeichnet. Laut Mitteilung bestanden “keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten”.
Es stellt sich die Frage: Was sind “durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken”?
Das Zugangserschwerungsgesetz ist verfassungswidrig: Das Bundeskriminalamt soll ohne richterliche Kontrolle geheime Sperrlisten erstellen! Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde auch die größte Online-Petition aller Zeiten mit mehr als 130 000 Teilnehmern ignoriert!
Ein Argument für die Sperren ist, dass kinderpornografische Websites im Ausland gehostet werden und damit dem Zugriff des deutschen Staats entzogen sind.
Studien haben jedoch gezeigt, dass etwa 90% der kinderpornografischen Websites auf amerikanischen, australischen und europäischen Servern gehostet werden. In diesen Ländern ist Kinderpornografie verboten! Deshalb sollte das Löschen der Websites meiner Meinung nach kein Problem darstellen!
Falls es mit einigen Ländern Schwierigkeiten beim Löschen geben sollte, dann müsste man zum einen den Datenaustausch verbessern und zum anderen politischen Druck auf diese Länder ausüben!
Die Erfahrungen in anderen Ländern bestätigen die Befürchtungen der Gegner: Auf den Sperrlisten sind sehr häufig Websites, auf denen keine Kinderpornografie ist. Darunter vor allem (jugend-)pornografische Websites, aber auch Websites von Gegnern der Sperrlisten!
Eine weitere Befürchtung der Gegner ist, dass die Sperrlisten auch auf andere Straftaten ausgeweitet werden: Warum sollte Kinderpornografie gesperrt, aber Mordaufrufe nicht gesperrt werden? Die Film- und Musikindustrie fordert bereits eine Ausweitung auf Urheberrechtsverletzungen.
Durch das Sperren der Websites sind diese weiterhin im Internet: Das Umgehen der Sperrlisten dauert selbst für Anfänger nur etwa 30 Sekunden! (Das Problem wird also nicht gelöst, sondern versteckt.)
Anstelle kinderpornografische Websites zu sperren, sollten kinderpornografische Websites gelöscht werden!
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Berechnung der Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Berechnung der Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig ist:
Die bisherige Berechnung der Hartz-IV-Sätze verstößt gegen das Grundgesetz. Nach dem von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verkündeten Urteil erfüllen sie nicht den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 des Grundgesetzes. Zudem verstoßen sie gegen das in der Verfassung garantierte Sozialstaatsprinzip.
Die Berechnung der Regelleistung führt zu Chaos: Welche Leistungen sind “notwendig” und welche “luxus”?
Unterschiedliche Fähigkeiten und Interessen führen zu unterschiedlichen Bewertungen über die “Notwendigkeit” einer Ware oder einer Dienstleistung: Ein Musiker braucht ein Instrument, ein Informatiker braucht einen Internetanschluss; der Student möchte lieber zur Disco, der Rentner möchte lieber zur Butter- bzw. Kaffeefahrt.
Das Problem ist die Begründung, warum eine bestimmte Ware oder Dienstleistung “notwendig” ist: Für mich sind bestimmte Waren und Dienstleistungen notwendig, aber für einen Anderen sind andere Waren und Dienstleistungen notwendig! Im Extremfall: Sind Brot und Wasser zum (Über-)Leben nicht ausreichend?
Anstelle das bestehende System zu reformieren, sollte es durch ein neues ersetzt werden: Durch die Sicherung des Existenzminimums mit einem bedingungslosen Grundeinkommen und die Einführung einer Flat Tax im Steuerrecht!
Die Höhe des bedingungslosen Grundeinkommens sollte im Grundgesetz festgelegt werden: “Jeder hat das Recht auf ein bedingungsloses Grundeinkommen. Das bedingungslose Grundeinkommen beträgt 33,3% des Bruttonationaleinkommens pro Kopf.”
Durch die Festlegung im Grundgesetz wird sichergestellt, dass willkürliche Kürzungen und tagespolitische Debatten ausgeschlossen sind. In Verbindung mit einer Flat Tax in Höhe von 33% würde ein bedingungsloses Grundeinkommen dazu führen, dass jeder Bürger mindestens 50% des Nettonationaleinkommens pro Kopf hat.
Der Staat sollte nicht darüber entscheiden, welche Waren und Dienstleistungen “notwendig” und welche “luxus” sind. Jeder sollte selbst entscheiden!
Virtuelle Verdeckte Ermittler in Sozialen Netzwerken
Die Polizei ist für den Einsatz von Virtuellen Verdeckten Ermittlern in Sozialen Netzwerken:
Analog zum verdeckten Ermittler (VE) müsse die Polizei verstärkt virtuelle verdeckte Ermittler (VVE) einsetzen. Ermittlungen seien in sozialen Netzwerken meist aber nur dann erfolgreich, wenn die Polizei nicht offen Erhebungen durchführt.
Das Problem an Verdeckten Ermittlern ist, dass das Vertrauen der Bevölkerung zerstört wird: Wer nicht weiß, ob sein Gegenüber in Wahrheit ein Polizist ist, wird nicht frei reden und handeln können!
Durch den Einsatz Verdeckter Ermittler wird auch der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung unterlaufen: Falls man einen Verdeckten Ermittler als Freund hat, dann erzählt man diesem unter Umständen höchst private Details, die nicht für den Staat bestimmt sind. Diese Details dürfte der Staat normalerweise weder erheben noch verwerten!
Das Internet ist ein Raum der Freiheit, der auch den Gesetzen und damit den Prinzipien des Rechtsstaats unterliegt. Auch im Internet diskutiert man über Sachen, die nicht für den Staat bestimmt sind. Wer im Chat mit jemandem flirtet, sollte sicher sein können, dass es sich nicht um einen Polizisten handelt, der nur an Informationen gelangen möchte!
Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass die Polizei im Internet ermittelt: Aber diese Ermittlungen sollten genauso wie Ermittlungen in der Realen Welt offen durchgeführt werden!
Der Einsatz Verdeckter Ermittler und Virtueller Verdeckter Ermittler sollte deshalb ersatzlos abgeschafft werden!