Januar, 2010
Asyl wegen Schulpflicht in Deutschland
In USA hat eine Familie wegen der Schulpflicht in Deutschland Asyl erhalten:
In den Vereinigten Staaten hat ein deutsches Paar, das mit seinen Kindern wegen der allgemeinen Schulpflicht in Deutschland dorthin geflohen ist, politisches Asyl erhalten. Ihren Asylantrag begründeten sie damit, dass sie wegen ihres christlichen Glaubens verfolgt würden.
Die Schulpflicht wird im Allgemeinen mit dem Kindeswohl, der Sozialkompetenz und dem Recht auf Bildung begründet: Der Gesetzgeber scheint jedoch selbst nicht an diese Begründung zu glauben, sonst gäbe es nicht Ausnahmen für bestimmte Berufe, z.B. Zirkuskünstler!
Die Begründung mit der Sozialkompetenz ist problematisch: Es ist nicht nachgewiesen, dass sich Sozialkompetenz ausschließlich durch eine Schulpflicht erreichen lässt. Gleichzeitig wird behauptet, dass Erziehung nicht Aufgabe der Schule, sondern der Eltern sei!
Das Recht auf Bildung könnte auch durch eine Bildungspflicht durchgesetzt werden: Bei der Bildungspflicht müssen in vorgegebenen Abständen Leistungsnachweise in Form von Prüfungen erbracht werden. Im Gegensatz zur Schulpflicht müssen jedoch keine Schulen besucht werden.
Bei der Schulpflicht besteht die Gefahr der Indoktrination durch den Staat: Aus diesem Grunde kontrollieren Diktaturen bereits die frühkindliche Bildung!
Die Schulpflicht sollte deshalb durch eine Bildungspflicht ersetzt werden!
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Gefangene ohne Verfahren in Guantanamo
In Guantanamo sollen Gefangene ohne Verfahren dauerhaft eingesperrt bleiben:
Dem Bericht zufolge stufte das Ministerium alle Gefangenen in drei Gruppen ein: Etwa 35 könnten vor Zivil- oder Militärgerichten angeklagt werden. Rund 110 weitere sollten mittelfristig freigelassen werden. Die verbliebenen 50 sollten ohne Verfahren eingesperrt bleiben.
Das Gefangenenlager in Guantanamo ist ein Zeichen für die Entrechtung im sogenannten “Kampf gegen den Terrorismus”. In diesem Kampf werden Grundrechte höchstens als Hindernis wahrgenommen; sogenannte “Feinde” haben keine Grundrechte!
Die Gefangenen sind seit vielen Jahren ohne Gerichtsverfahren im Gefängnis. Einige sollen unter Umständen ihr ganzes Leben ohne Gerichtsverfahren im Gefängnis bleiben!
Zu den Grundprinzipien des Rechtsstaates gehört das Verbot der Folter: Auch gegen dieses Prinzip wird in Guantanamo verstoßen! Weil Richter wahrscheinlich die durch Folter erlangten Informationen nicht verwerten und im Zweifel für den Angeklagten entscheiden werden, wird auf ein Gerichtsverfahren verzichtet.
Der Rechtsstaat ist nur deshalb einem Unrechtsstaat überlegen, weil vor dem Recht alle Menschen gleich sind. Wenn man jedoch einigen Menschen diese Rechte vorenthält, wird Recht zum Unrecht. Im Mittelalter waren es die Hexen, im Zweiten Weltkrieg waren es die Juden und heute sind es die Terroristen! Im Kampf gegen den Terrorismus muss das Recht eingehalten werden!
Das Gefangenenlager in Guantanamo muss deshalb sofort geschlossen werden! Die Gefangenen müssen deshalb entweder angeklagt oder freigelassen werden!
Koch über Perversion des Sozialstaatsgedankens
Ministerpräsident Roland Koch (CDU) schreibt über die Perversion des Sozialstaatsgedankens:
„Wenn Millionen von Bürgern, die jeden Tag hart arbeiten, sehen, dass sie ohne jede eigene Anstrengung folgenlos annähernd das gleiche Einkommen erhalten könnten wie diejenigen, die sich nicht anstrengen und das System ausnutzen, dann ist das nichts anderes als die Perversion des Sozialstaatsgedankens.“
Die Feststellung, dass man trotz einer Vollzeitarbeit häufig nur annähernd das gleiche (Netto-)Einkommen erhält wie ein Hartz IV-Empänger, ist richtig.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, auf diese Feststellung zu reagieren: Man könnte das bestehende Steuer- und Sozialsystem so reformieren, dass mehr Netto vom Brutto bleibt, damit sich Arbeit im Niedriglohnbereich wieder lohnt.
Sinnvoller wäre es, das bestehende Steuer- und Sozialsystem durch ein neues zu ersetzen: Durch die Sicherung des Existenzminimums mit einem bedingungslosen Grundeinkommen und die Einführung einer Flat Tax im Steuerrecht!
Ein konkretes Beispiel: Vorausgesetzt sei ein bedingungsloses Grundeinkommen in Höhe von 750 Euro pro Monat und eine Flat Tax in Höhe von 33%. Wer nicht arbeitet erhält folglich 750 Euro pro Monat; wer jedoch 40 Stunden pro Woche für 5 Euro pro Stunde arbeitet erhält folglich ca. 1550 Euro pro Monat (Brutto) und ca. 1275 Euro pro Monat (Netto)!
(Ich habe bewußt einen sehr niedrigen Lohn angenommen, um zu zeigen, dass sich mit einem bedingungslosen Grundeinkommen und einer Flat Tax Arbeit im Niedriglohnbereich wieder lohnt. Ein Mindestlohn ist deshalb nicht erforderlich!)
Anstelle einer Arbeitspflicht sollte ein Grundeinkommen eingeführt werden!
Kündigungsschutz verstößt gegen Diskriminierungsverbot
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Kündigungsschutz in Deutschland gegen das Diskriminierungsverbot des EU-Rechts verstößt:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Dienstag in Luxemburg, die bisher geltende Regelung, wonach bei den Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden, verstoße gegen das EU-Recht. Es handele sich um eine verbotene Diskriminierung aus Gründen des Alters.
Der deutsche Kündigungsschutz muss reformiert werden: Kündigungsfristen sollten nicht durch das Alter, sondern durch die Dauer der Betriebszugehörigkeit beeinflusst werden. In diesem Sinne ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu begrüßen!
Grundsätzlich kann man jedoch fragen, ob es überhaupt einer gesetzlichen (Mindest-)Kündigungsfrist bedarf: Bei jedem normalen Vertrag entscheiden die Vertragspartner über die Kündigungsfristen, z.B. Gas-, Strom- und Telefonvertrag. Diese Verträge sind in der Regel monatlich oder ein bis drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit kündbar.
Ich denke nicht, dass es bei Arbeitsverträgen grundsätzlich anders sein würde: Aus Sicht des Arbeitnehmers ist eine längere Kündigungsfrist sinnvoll, weil sie ihm im Falle einer Kündigung Zeit für die Arbeitssuche gibt. Aus Sicht des Arbeitgebers ist eine längere Kündigungsfrist sinnvoll, weil dadurch der Arbeitnehmer nicht während laufender Projekte ausfällt.
Zusätzlich sollten (ordentliche) Kündigungen immer möglich sein: Der Arbeitgeber sollte grundsätzlich das Recht haben, Mitarbeiter frei einzustellen und zu entlassen!
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Schäuble für Beschränkung von Bonuszahlungen
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist für eine Beschränkung von Bonuszahlungen:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) soll die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile ganz untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses beschränken können.
Nach dem Mindestlohn als Lohnuntergrenze kommt jetzt eine Beschränkung von Bonuszahlungen als Lohnobergrenze: Der Staat entscheidet, welcher Lohn mindestens bzw. höchstens angemessen ist. Mit dieser Begründung ist es nur ein kleiner Schritt zum staatlich festgelegten (Normal-)Lohn!
Die Ursache für die Finanzkrise sind nicht die Löhne und Bonuszahlungen: Diese sind zwar häufig so festgelegt, dass hohe Risiken eingegangen werden, um eine hohe Bonuszahlung zu erreichen. Doch das ist nur ein betriebswirtschaftliches Problem, das im schlimmsten Fall mit der Insolvenz des Unternehmens bestraft wird!
Das volkswirtschaftliche Problem entsteht durch die Größe der Banken: Viele Banken sind so groß, dass eine Insolvenz das Finanzsystem gefährden würde. Kein Unternehmen darf jedoch so groß sein, dass eine Insolvenz ausgeschlossen ist!
Anstelle Löhne und Bonuszahlungen vom Staat festzulegen, sollten “systemische” Banken vom Staat zerschlagen werden!
Übersichtsaufnahmen von Demonstrationen in Niedersachsen
In Niedersachsen sollen Übersichtsaufnahmen von Demonstrationen in Zukunft erlaubt sein:
Das neue Gesetz gibt der Polizei unter anderem die Möglichkeit, sogenannte „Übersichtsaufnahmen“ von Demonstrationen anzufertigen „wenn dies wegen der Größe oder der Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall erforderlich ist“.
Hinter der freundlichen Bezeichnung “Übersichtsaufnahmen” verbirgt sich die anlass- und verdachtlose Überwachung der Demonstrationsteilnehmer.
Das Demonstrationsrecht ist jedoch ein Grundrecht: Die Teilnahme an einer Demonstration sollte keiner Genehmigung oder Begründung bedürfen. Selbstverständlich sollte deshalb auch die Teilnahme an einer Demonstration keinen Anlass zu einer Videoüberwachung bieten!
Meiner Meinung nach ist deshalb das Anfertigen von Übersichtsaufnahmen verfassungswidrig!