Mindestlohn für die Abfallwirtschaft

Dez 18th, 2009

Die Bundesregierung hat einen Mindestlohn für die Abfallwirtschaft beschlossen:

Das wochenlange Tauziehen in der Koalition um den Mindestlohn in der Abfallwirtschaft ist beendet. Die FDP gab ihren Widerstand auf. Keiner der rund 160.000 Müllwerker darf damit weniger als 8,02 Euro in der Stunde verdienen.

Aus ökonomischer Sicht sind Mindestlöhne entweder wirkungslos oder schädlich: Falls der Mindestlohn unter oder gleich dem Marktlohn ist, dann ist er wirkungslos! Falls der Mindestlohn über dem Marktlohn ist, dann ist er schädlich!

Die Forderung nach Mindestlöhnen wird damit begründet, dass der Nettolohn mindestens das Existenzminium gewährleisten soll. Es gibt jedoch verschiedene Einkommensarten, z.B. nichtselbstständige Arbeit, selbstständige Arbeit, Dividende und Zinsen, Miete und Pacht!

Folglich führt ein Mindestlohn dazu, dass ein Arbeiter bzw. Angestellter mit hohem Zinseinkommen geschützt wird und ein Arbeitsloser nicht geschützt wird! Der Mindestlohn ist also das falsche Mittel, um den Zweck der Sicherung des Existenzminimums zu erfüllen!

Eine Alternative zum Mindestlohn ist ein (bedingungsloses) Grundeinkommen! Damit wird tatsächlich das Existenzminium gewährleistet und die schädlichen Auswirkungen des Mindestlohns vermieden!

Anstelle eines Mindestlohns sollte ein Grundeinkommen eingeführt werden!