Dezember, 2009

Links 10

Dez 18th, 2009

Mindestlohn für die Abfallwirtschaft

Dez 18th, 2009

Die Bundesregierung hat einen Mindestlohn für die Abfallwirtschaft beschlossen:

Das wochenlange Tauziehen in der Koalition um den Mindestlohn in der Abfallwirtschaft ist beendet. Die FDP gab ihren Widerstand auf. Keiner der rund 160.000 Müllwerker darf damit weniger als 8,02 Euro in der Stunde verdienen.

Aus ökonomischer Sicht sind Mindestlöhne entweder wirkungslos oder schädlich: Falls der Mindestlohn unter oder gleich dem Marktlohn ist, dann ist er wirkungslos! Falls der Mindestlohn über dem Marktlohn ist, dann ist er schädlich!

Die Forderung nach Mindestlöhnen wird damit begründet, dass der Nettolohn mindestens das Existenzminium gewährleisten soll. Es gibt jedoch verschiedene Einkommensarten, z.B. nichtselbstständige Arbeit, selbstständige Arbeit, Dividende und Zinsen, Miete und Pacht!

Folglich führt ein Mindestlohn dazu, dass ein Arbeiter bzw. Angestellter mit hohem Zinseinkommen geschützt wird und ein Arbeitsloser nicht geschützt wird! Der Mindestlohn ist also das falsche Mittel, um den Zweck der Sicherung des Existenzminimums zu erfüllen!

Eine Alternative zum Mindestlohn ist ein (bedingungsloses) Grundeinkommen! Damit wird tatsächlich das Existenzminium gewährleistet und die schädlichen Auswirkungen des Mindestlohns vermieden!

Anstelle eines Mindestlohns sollte ein Grundeinkommen eingeführt werden!

Sicherungsverwahrung verstößt gegen Europäische Menschenrechtskonvention

Dez 17th, 2009

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung in Deutschland gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt:

Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unter dem Aktenzeichen 19359/04 “Reinhard M. against Germany” entschieden, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung in diesem Fall einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit darstellte. Die Kammer verurteilte daher die Bundesregierung in Berlin zur Zahlung von 50.000 Euro Schmerzensgeld an den 52-Jährigen.

Der (normale) Freiheitsentzug ist eine Strafe für begangene Straftaten; die (nachträgliche) Sicherungsverwahrung soll zukünftige Straftaten verhindern. Sie basiert folglich auf Annahmen und Prognosen über zukünftiges Verhalten eines Menschen, das selbstverständlich eintreten kann, aber nicht muss!

Die Sicherungsverwahrung basiert auf einem Scoring-Verfahren, das immer zu einem bestimmten Anteil von Fehlprognosen führt – mit fatalen Folgen für den Einzelnen. In einem Rechtsstaat sollten jedoch Tatsachen und keine Prognosen als Grundlage zum Freiheitsentzug dienen!

Man darf auch nicht unterschätzen, welchem öffentlichen Druck teilweise die Gutachter ausgesetzt sind: Eine nicht zutreffende positive Prognose wird in den Medien regelmäßig große Aufmerksamkeit erregen, sodass zu befürchten ist, dass die Gutachter positive Prognosen nur zurückhaltend stellen. Selbst durch Vorkehrungen, z.B. mehrere Gutachter, lassen sich die grundsätzlichen Mängel des Verfahrens nicht beheben!

Man kann darüber nachdenken, für Wiederholungstäter eine lebenslage Freiheitsstrafe ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. In diesem Fall wäre der (lebenslange) Freiheitsentzug weiterhin eine Strafe für begangene Straftaten. Eine Sicherungsverwahrung ist in jedem Fall der falsche Ansatz!

Die Sicherungsverwahrung gehört deshalb ersatzlos abgeschafft!

Ausweitung des Mehrwertsteuerprivilegs der Post

Dez 16th, 2009

Das Mehrwertsteuerprivileg im Briefgeschäft wird ausgeweitet:

Ab dem 1. Juli 2010 kommt deshalb nicht mehr nur der Ex-Monopolist Post, sondern auch dessen Konkurrenz in den Genuss des Steuerprivilegs. Die Steuerbefreiung solle “an die Entwicklung der Liberalisierung auf dem Postmarkt und die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts angepasst werden”, heißt es in dem Kabinettsbeschluss.

Die Ausweitung des Mehrwertsteuerprivilegs wirkt wie eine Marktzutrittsbarriere: Kleine Unternehmen können sich einen Universaldienst aufgrund ihrer (fehlenden) Größe nicht leisten. Um aber überhaupt die notwendige Größe zu erreichen, müssen sie ihre Dienstleistungen gut 15% günstiger anbieten!

Mehr Wettbewerb im Briefgeschäft kann nur durch die Abschaffung des Mehrwertsteuerprivilegs erreicht werden!

Schwere Bedenken gegen Vorratsdatenspeicherung

Dez 15th, 2009

Das Bundesverfassungsgericht hat schwere Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung:

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier betonte zu Beginn der Anhörung (die noch bis in die Nacht hinein andauern dürfte), die Beschwerden würden grundlegende Fragen zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit aufwerfen und stellte die Vorratsdatenspeicherung in eine Reihe mit dem “Großen Lauschangriff”, der Telefonüberwachung und der Online-Durchsuchung.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden die Verbindungsdaten aller E-Mail-, Internet- und Telefonverbindungen auf Vorrat für 6 Monate gespeichert. Zu den Verbindungsdaten gehören zum Beispiel die IP-Adresse, E-Mail-Adresse, Handynummer, Telefonnummer, VoIP-Nummer, Verbindungsbeginn, Verbindungsende und Standort!

Eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung ist der Quick Freeze: Beim Quick Freeze müssen die Provider auf Antrag der Polizei oder Staatsanwaltschaft im konkreten Einzelfall die Verbindungsdaten speichern. Die Übermittlung an Polizei oder Staatsanwaltschaft erfolgt jedoch erst durch einen richterlichen Beschluss.

Im Gegensatz zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung muss beim Quick Freeze bereits ein (konkreter) Verdacht vorliegen! Der Quick Freeze wird erfolgreich in den USA verwendet!

Die Vorratsdatenspeicherung gehört deshalb ersatzlos abgeschafft!

Links 9

Dez 11th, 2009

Vergnügungsteuer für Bordelle

Dez 11th, 2009

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Vergnügungsteuer für Bordelle nur teilweise berechtigt ist:

Die Frau hatte geklagt, weil die Stadt die Vergnügungssteuern für die Gesamtfläche des Bordells berechnet hatte. Die Bordellbetreiberin vermietet aber nur 33 Zimmer tageweise an die Prostituierten. Das Gericht kam deswegen zur Auffassung, dass lediglich die Räume, die von den Prostituierten angemietet werden können, steuerpflichtig sind.

Die Vergnügungsteuer betrifft insbesondere Bordelle, Discos, Kinos und Spielhallen. Das Aufkommen der Vergnügungsteuer beträgt zwischen 200 und 250 Millionen Euro.

Das Steueraufkommen des Staates beträgt etwa 550 Milliarden Euro. Die Vergnügungsteuer trägt also nur 0,05% zum Steueraufkommen des Staates bei.

Der Staat sollte nicht entscheiden, welche Waren “Luxus” und welche Dienstleistungen “Vergnügen” sind. Jeder sollte selbst entscheiden, welche Waren “Luxus” und welche Dienstleistungen “Vergnügen” sind!

Die Vergnügungsteuer gehört deshalb ersatzlos abgeschafft!

Eine globale Bedrohung der Freiheit

Dez 10th, 2009

ACTA ist ein breites Abkommen zwischen Regierungen das weite Bereiche, vom Zugang zu medizinischer Versorgung (als sozialer Schlüsselkomponente) [1] bis zur Internet-Regulierung bei Rechtsverstößen verhandelt. Wir befürchten, dieses Abkommen wird europäische Innovationen im einheitlichen digitalen Markt massiv behindern während es gleichzeitig Grundrechte und Demokratie in großem Maße untergräbt.

Die Verhandlungsführung wirft bereits gewichtige Fragen in Bezug auf Transparenz und den erforderlichen, demokratischen, Prozeß auf. Dies umso mehr, als das Abkommen nunmehr 18 Monate geheim gehalten wurde, obwohl einige Details an die Öffentlichkeit drangen. Noch verwirrender ist der Umstand, daß man dem europäischen Parlament den Zugang zu den Verhandlungsdokumenten verwehrte, während die us-amerikanische Industrie nach Unterschrift von Vetraulichkeitsklauseln vollständigen Zugriff erhielt.

Eine kürzlich erfolgte Analyse des ACTA Internet-Kapitels durch die Europäische Kommission beweist [2], daß die verhandelten Themen grundlegendes europäisches Recht bei weitem überschreiten.

Dabei ist es von herausragender Bedeutung, daß die Analyse der Kommission klar bestätigt, daß durch ACTA Grundrechte der EU Bürger, insbesondere die Meinungsfreiheit und das Fernmeldegeheimnis, hochgradig beschränkt würden.

Diese sind besonders gefährdet, da der aktuelle Entwurf mit “Three-Strikes”-Modellen und Inhaltsfilterungsgrundsätzen dazu ansetzt, zivil- und strafrechtliche Haftung für die Infrastruktur-Betreiber, wie z.B. Internetdiensteanbieter, einzuführen (“Störerhaftung”). Der Entwurfstext ist geeignet um in radikaler Weise die sowohl für Verbraucherrechte als auch den Wettberwerb notwendige und grundlegende Interoperabilität (z.b. Netzübergänge) abzubauen.

Folgerichtig fordern wir das europäische Parlament auf, die Verhandlungsführer zu einer transparenten Verhandlungsführung und zur Veröffentlichung des Vertragsentwurfes anzuhalten und keinen Vorschlag zu akzeptieren, der Rechte und Freiheiten der Unionsbürger untergräbt. Wir fordern das europäische Parlament darüberhinaus auf, gegenüber Kommission und Ministerrat eine unmißverständliche Stellungnahme abzugeben, die klarstellt, daß das Parlament den Gesamtentwurf ablehnt, sofern diese grundlegenden Prinzipien außer Acht gelassen werden.

[1] http://www.oxfam.org/en/pressroom/pressrelease/2009-07-15/criminalize-generic-medicines-hurt-poor-countries

[2] http://sharemydoc.org/files/philip/ec_analysis_of_acta_internet_chapter.pdf

Quelle: AK Daten

Neues Polizeigesetz in Hessen

Dez 9th, 2009

Der Hessische Landtag hat ein neues Polizeigesetz verabschiedet:

Der Entwurf zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), den die schwarz-gelbe Koalitionsmehrheit mit geringfügigen Änderungen nach den Empfehlungen des Innenausschusses annahm, bringt den Strafverfolgern eine Reihe neuer Befugnisse. Sie dürfen künftig Internet-Telefonate abhören, technische Überwachungsgeräte wie Peilsender an Autos etwa in Garagen anbringen oder Telekommunikationsvorgänge per IMSI-Catcher unterbrechen.

Die verfassungswidrigen Maßnahmen im Überblick: IMSI-Catcher, KFZ-Scanning, Quellen-TKÜ, Lauschangriff und Rasterfahndung!

Obwohl das Bundesverfassungsgericht die akustische Wohnraumüberwachung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung verboten hat, verbietet das Hessische Polizeigesetz die akustische Wohnraumüberwachung nur, falls “allein” Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung gewonnen werden.

Selbstverständlich werden niemals “allein” Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung gewonnen, sondern immer auch andere Erkenntnisse! Der Kernbereich privater Lebensgestaltung ist deshalb nicht absolut geschützt; die Regelung ist deshalb verfassungswidrig!

Trotzdem spricht Holger Bellino (CDU) von einem der modernsten Polizeigesetze Deutschlands, Wolfgang Greilich (FDP) vom liberalsten Polizeigesetz Hessens. Verfassungsbruch ist zwar “modern”, aber nicht “liberal”!

Höhere GEZ-Gebühren für Computer

Dez 8th, 2009

Die Ministerpräsidenten planen höhere GEZ-Gebühren für Computer:

Die Ministerpräsidenten erwägen laut einem Zeitungsbericht, auch Menschen ohne Fernseher zu GEZ-Vollzahlern zu machen. Bisher zahlen Haushalte ohne Fernseher den verminderten GEZ-Satz von 5,76 Euro für internetfähige Mobiltelefone und Laptops. Der volle Beitrag für Fernseher liegt bei 17,98 Euro.

Im bisherigen System wird zwischen Fernsehen und Radio unterschieden: Das Internet ist jedoch weder Fernsehen noch Radio! Deshalb wäre es konsequent einen dritten Satz für das Internet einzuführen. Doch ein solches System wäre komplizierter und ungerechter!

Eine zweite Möglichkeit der Reform wäre, auf die verschiedenen Sätze generell zu verzichten und einen einzigen Satz unabhängig vom Distributionsweg einzuführen. Doch auch dieses einfachere System wäre immer noch ungerecht!

Anstelle das bisherige System zu reformieren, sollte es durch ein neues System ersetzt werden: Die Ausgaben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollten über Steuern finanziert werden. Die Unabhängigkeit wird durch das Grundgesetz und ein entsprechendes Gesetz gewährleistet. Gleiches gilt zum Beispiel für die Bundesbank, den Bundesrechnungshof und die Justiz!

In jedem Fall sollten zwei Änderungen vorgenommen werden: Zum einen sollte die Werbung im öffentlich-rechtlichen Runfunk verboten werden. Dadurch wäre die Unabhängigkeit von privaten Interessen gewährleistet! Zum anderen sollte die Anzahl der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verringert werden. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfen nur eine Grundversorgung gewährleisten!